Montag und Mittwoch, 9:00-12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14:00-17:00
Ansprechpartner: Mag. Wolfgang Berndorfer
Wir ersuchen um telefonische Terminvereinbarung!
Telefon: 0512 / 33422 - 0
Hotline (Nur vom Festnetz aus Tirol): 0800 / 22 77 00
Sie können auch per E-Mail einen Termin vereinbaren:
Terminanfrage an die Beratungsstelle des TBSV
Mit Unterstützung des Bundessozialamtes - Landesstelle Tirol.
Link zum Bundessozialamt Tirol
Menschen mit Sehbehinderungen haben auf Grund ihrer Behinderung besondere Bedürfnisse und Mehraufwendungen. Von Seiten der öffentlichen Hand werden ihnen daher verschiedene Zuwendungen und Begünstigungen zuerkannt. Für Betroffene und deren Angehörige ist es oft schwierig, selbstständig an die benötigten Informationen heranzukommen. In unserer Beratungsstelle erhalten sie daher Unterstützung...
Hier finden sie sozialrechtliche Grunddaten.
Hier finden Sie eine Liste mit sozialrechtlichen Informationen.
Vor allem blinde Menschen benötigen zur Bewältigung alltäglicher Probleme im Haushalt und im öffentlichen Verkehr umfangreiche Trainings.
Individuelle Schulungen werden aber auch beim Erlernen von Kommunikationstechniken (Bedienung von Handys oder Diktiergeräten) oder zum Arbeiten mit elektronischen Hilfsmitteln benötigt. Eine erste Abklärung über Bedürfnisse und Möglichkeiten wird in unserer Beratungsstelle durchgeführt. Wir bieten ...
Das Sehvermögen eines Menschen kann auf verschiedene Weise beeinträchtigt sein. Die Sehschärfe kann herabgesetzt sein, Einschränkungen des Gesichtsfeldes oder des Kontrastsehens, Farbsinnstörungen und Nachtblindheit oder Probleme bei der Verarbeitung der Sinneseindrücke im Großhirn treten auf.
Auf der Grundlage einer optimalen augenärztlichen und optischen Grundversorgung erhalten Betroffene in unserer Beratungsstelle ...
Die Möglichkeiten technischer Entwicklungen können sehr gut auch von blinden und sehbehinderten Menschen genutzt werden. Sie benötigen dazu aber spezielle Hilfsmittel oder die Adaptierung der vorhandenen Ausstattung. Sie müssen aber auch die spezifischen Techniken erlernen, die einen PC oder ein Bildschirmlesegerät erst zu einem hervorragenden Hilfsmittel machen. Unsere Aufgaben sind in diesem Zusammenhang:
Wenn eine Sehbehinderung mit einer zusätzlichen körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung verbunden ist, vervielfältigen sich die Probleme. Aus diesem Grund muss auch Beratung und Rehabilitation den besonderen Bedürfnissen angepasst werden. Unsere Beratungsstelle bemüht sich, diesen besonderen Herausforderungen gegenüberzutreten durch
Die Grundberatung in unserer Beratungsstelle für blinde und sehbehinderte Menschen ist für Betroffene kostenlos. Die Beratungsstelle wird maßgeblich durch das Bundessozialamt Tirol und durch Spendenmittel an den Tiroler Blinden- und Sehbehinderten-Verband finanziert. Soll auf die Grundberatung eine spezifischere Beratung oder ein Rehabilitationstraining folgen, muss zur Deckung der Kosten ein Finanzierungsansuchen an öffentliche Kostenträger gerichtet werden. In der Regel wird von den Kostenträgern ein Selbstbehalt in der Höhe von € 9,00 pro Rehabilitationsstunde vorgesehen. Um eine möglichst ausreichende Finanzierung zu erzielen, steht unsere Beratungsstelle zur Verfügung.