Pflegegeld - Einstufung

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Für hochgradig sehbehinderte und blinde Personen sehen die Österreichischen Pflegegeldgesetze eine diagnosebezogene Einstufung vor. Das heißt, dass im Verfahren nicht nur ein zeitlicher Pflegeaufwand ermittelt wird, sondern auf Grund des Grades der Sehbehinderung automatisch eine bestimmte Pflegegeldstufe zuerkannt wird.

Seit 1. Jänner 1999 gilt folgender Text des Bundespflegegeldgesetzes (BPGG § 4a), der in den einzelnen Landespflegegeldgesetzen übernommen wurde:

Mindesteinstufungen


Wieviel beträgt das Pflegegeld?

Seit 1. Jänner 2005 beträgt das Pflegegeld monatlich für:

Stufe

Euro

1 148,30
2 273,40
3 421,80
4 632,70
5 859,30
6 1.171,70
7 1.562,10


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Letzte Änderung am 20.09.2005