Tel. +43 (0) 512 / 33 4 22 - 73
Fax: +43 (0) 512 / 33 4 22 -85
E-Mail: reha@tbsv.org
Mittwoch 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 17:00 Uhr
Mag. Gernot Wörle
Für persönliche Beratungen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Ein Rehabilitationstraining des Tiroler Blinden- und Sehbehindertenverbandes wird in der Regel ambulant durchgeführt. Das heißt: Die Schulungen finden in der eigenen Wohnung, im eigenen Wohn- oder Arbeitsbereich und an den eigenen Hilfsmitteln statt.
In einem Mobilitätstraining werden folgende Fertigkeiten vermittelt:
Ein Training im Bereich lebenspraktischer Fertigkeiten umfasst die Schulung der persönlichen Selbstständigkeit innerhalb des Wohnbereiches. Dazu zählen insbesondere:
Unser Trainer für lebenspraktische Fertigkeiten heißt Christian Wanka. Er ist Ergotherapeut. Sie erreichen ihn unter:
Tel.: +43 (0) 676/3536591
E-Mail:c.wanka@gmx.at
Trotz der umfangreichen Möglichkeiten, die sich durch elektronische Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen ergeben, bleibt die Blindenschrift, nach deren Erfinder auch "Brailleschrift" genannt, ein wichtiges Medium zur Wahrung der Selbstständigkeit und der Chance einer schulischen und beruflichen Integration. In unserer Beratungsstelle hat sich daher ein Team gebildet, das den Brailleunterricht gestaltet und Materialien zum leichteren Erlernen der Blindenschrift erstellt. Unsere Zielgruppe bilden dabei Betroffene und LehrerInnen sowie TrainerInnen, die Blindenschrift vermitteln sollen.
Die Stundenanzahl für ein Training richtet sich natürlich nach den Wünschen und Bedürfnissen des betroffenen Menschen. Der Umfang eines Trainings kann sich zwischen ca. 5 und über 100 Stunden bewegen. Faktoren wie Alter, Vorerfahrung, Verlauf der Behinderung (geburtsblind - späterblindet, vollblind, hochgradig sehbehindert), psychische und physische Konstitution, Berufstätigkeit u.v.m. können die Stundenzahl entsprechend nach oben oder nach unten verschieben.
Wenn ein Training erforderlich ist, erhält der Ausbildungsteilnehmer in der Regel von Seiten der öffentlichen Hand auf Antrag eine Unterstützung zur Finanzierung der Maßnahmen. Über die Vorgangsweise informieren die Rehabilitationstrainer und unsere Beratungsstelle.
Pro Unterrichtsstunde ist von den meisten Kostenträgern ein Selbstbehalt von ca. € 9,00 vorgesehen.