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Kürzung von Einzelbuchstaben

In einem gekürzten Text stehen oft Einzelzeichen für ein ganzes Wort. " a " bedeutet z.B. " aber ". Einzelbuchstaben im ungekürzten Text müssen daher bei der Kürzung gekennzeichnet werden.

Die Kennzeichnung von Einzelbuchstaben in einem gekürzten Text erfolgt in der Regel durch Voranstellen des Punktes 6. Handelt es sich um einzelne Großbuchstaben, wird das Zeichen für Abkürzungen in Großbuchstaben vorangestellt (Punkte 4 und 5).

Eine Ausnahmeregelung besteht für gängige Abkürzungen wie "z.B.", die weder als Einzelbuchstaben, noch als Großbuchstaben angekündigt werden.

Siehe auch:


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