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Studien- oder Lehrlingsbeihilfe durch das Bundessozialamt

Auf Antrag kann das Bundessozialamt Lehrlingen und Studierenden eine monatliche Beihilfe zur Deckung von Mehraufwendungen gewähren. Eine Einkommensgrenze ist nicht vorgesehen. Allerdings sollte der Mehraufwand begründet oder nachgewiesen werden.

Es genügt ein formloses Ansuchen, dem eine Lehrlings- oder Inskriptionsbestätigung beizulegen ist.

Die Beihilfe kann in drei Stufen zwischen monatlich € 200 und € 600 gewährt werden.

Auch beim Tiroler Kriegsopfer- und Behindertenfonds können Schul-, Studien- und Lernbeihilfen beantragt werden.

Auf Wunsch helfen wir Ihnen beim Ansuchen gerne in unserer Beratungsstelle

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Letzte Änderung am 09.03.2005
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