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Mobilitätszuschüsse durch das Bundessozialamt Tirol

Berufstätige und Arbeitssuchende können beim Bundessozialamt um einen Mobilitätszuschuss ansuchen. Zielgruppe sind die begünstigten Behinderten nach dem Behinderteneinstellungsgesetz. Der Zuschuss ist ein fixer Pauschalbetrag, der einmal jährlich ausbezahlt wird.

Voraussetzung ist im Behindertenausweis die Eintragung, dass die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar sind. Dies ist z.B. bei all jenen gegeben, die eine Vignette kostenlos erhalten.

Dem formlosen Ansuchen sind beizulegen:

  • Kopie des Behindertenausweises
  • Nachweis über die Berufstätigkeit (z.B. Lohnzettel) oder Bestätigung des Arbeitsmarktservice über die Arbeitssuche

Wir haben in unserer Beratungsstelle eine Vorlage für das Ansuchen erstellt. Sie können auch diese Vorlage hier herunterladen (Word-Dokument).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Beratungsstelle oder das Bundessozialamt Tirol.


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Letzte Änderung am 01.02.2005

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