BehindertenpassEin Behindertenpass ist ein amtlicher Ausweis, in dem Art und Umfang der Behinderung in mehreren Sprachen festgehalten sind. Zuständigkeit:Das Bundessozialamt, in dem Sie wohnen.
Link zum Bundessozialamt Tirol Voraussetzungen für die Ausstellung:
Der Bezug der erhöhten Familienbeihilfe setzt einen GdB von mindestens 50% voraus und kann als Nachweis dem Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses beigelegt werden. Ein Pflegegeldbescheid allein reicht nicht aus, da sich die Einstufungskriterien von denen des Grades der Behinderung unterscheiden (vgl. Pflegegeldeinstufung). Der Bescheid sollte aber dem Antrag beigelegt werden. Mögliche Eintragungen:
Die gewünschten Eintragungen müssen auf dem Antragsformular vermerkt werden bzw. mittels Unterschrift bestätigt werden. Vorteile:
* Das Auto muss auf die behinderte Person angemeldet sein. Im Pass muss die Eintragung der Sehbehinderung, Blindheit oder Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel vorhanden sein. |
Letzte Änderung am 06.04.2005
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