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Zuschüsse zu Zweitbrillen

Sehbehinderte benötigen unter Umständen für innen und außen unterschiedliche Brillen. Die Zweitbrille kann z.B. eine Kantenfilterbrille bei erhöhter Blendempfindlichkeit sein.

Laut Auskunft der TGKK kann in diesem Fall jedoch keine Zweitbrille finanziert werden, sondern nur ein Vorhänger. Der Zuschuss zu einem Vorhänger beträgt (im Jahr 2005) lediglich € 9,42

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Letzte Änderung am 20.01.2005

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