Sozialrechtliche Eckdaten

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Inhaltsverzeichnis


Stand: 01.01.2006

ASVG Richtsätze

Die ASVG Richtsätze sind für verschiedene sozialrechtliche Belange relevant (Mindestrente, Rezeptgebührenbefreiung, Zuschüsse durch öffentliche Kostenträger)

Monatliches Einkommen

für allein stehende Personen: € 726,00
für Ehepaare: € 1.091,14
für jedes Kind: € 76,09

Rezeptgebühr:

Erhöhte Sätze für die Rezeptgebührenbefreiung:

Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen und deren monatliche Nettoeinkünfte

für allein Stehende: € 834,90
für Ehepaare: € 1.254,81

... nicht übersteigen, werden auf Antrag von den Rezeptgebüren befreit.

Überdurchschnittliche Ausgaben bestehen, wenn monatlich 12 Medikamente benötigt werden.


Selbstbehalt bei Sehbehelfen:

Eine Ausnahmeregelung für hochgradig Sehbehinderte gibt es nicht.


Krankenscheingebühr:

Krankenscheingebühren gibt es nach der Einführung der e-card nicht mehr. Vom Dienstgeber werden jährlich automatisch € 10,00 Verwaltungsgebühren für die e-card eingehoben.


Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz

Stufe Euro
1 148,30
2 273,40
3 421,80
4 632,70
5 859,30
6 1.171,70
7 1.562,10

Kinderbetreuungsgeld:


Die Angaben sind ohne Gewähr!



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Letzte Änderung am 14.02.2006