Stand: 01.01.2006
Die ASVG Richtsätze sind für verschiedene sozialrechtliche Belange relevant (Mindestrente, Rezeptgebührenbefreiung, Zuschüsse durch öffentliche Kostenträger)
| für allein stehende Personen: | € 726,00 |
| für Ehepaare: | € 1.091,14 |
| für jedes Kind: | € 76,09 |
Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen und deren monatliche Nettoeinkünfte
| für allein Stehende: | € 834,90 |
| für Ehepaare: | € 1.254,81 |
... nicht übersteigen, werden auf Antrag von den Rezeptgebüren befreit.
Überdurchschnittliche Ausgaben bestehen, wenn monatlich 12 Medikamente benötigt werden.
Eine Ausnahmeregelung für hochgradig Sehbehinderte gibt es nicht.
Krankenscheingebühren gibt es nach der Einführung der e-card nicht mehr. Vom Dienstgeber werden jährlich automatisch € 10,00 Verwaltungsgebühren für die e-card eingehoben.
| Stufe | Euro |
|---|---|
| 1 | 148,30 |
| 2 | 273,40 |
| 3 | 421,80 |
| 4 | 632,70 |
| 5 | 859,30 |
| 6 | 1.171,70 |
| 7 | 1.562,10 |
Die Angaben sind ohne Gewähr!